Familienrecht

Einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit neben dem Arbeitsrecht bildet das Familienrecht.

In diesem Rechtsgebiet kann die Kanzlei Reimund und Kollegen jahrelange Erfahrung und Kompetenz nachweisen. Herr RA Reimund hat auch den Titel Fachanwalt für Familienrecht erworben.

Unser Anliegen ist es, bei familienrechtlichen Fragen den Mandanten umfassend und kompetent zu beraten. Gerade in diesem komplexen Rechtsgebiet spielt auch das menschliche Einfühlungsvermögen eine große Rolle.

Fehlentscheidungen haben dann oft hohe finanzielle Einbußen zur Folge. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung kann deshalb lange, aufwendige und kostspielige Streitigkeiten vermeiden.

Das Familienrecht umfasst neben der klassischen Scheidung noch viele weitere Themenfelder. Als Stichworte sollen hier genannt werden:

  • Trennungsunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Kindesumgang
  • Sorgerecht
  • Zugewinnausgleich
  • Hausratsverteilung
  • Zuweisung Ehewohnung
  • Vermögensauseinandersetzung.

Weitere familienrechtliche Fragen können sich ergeben bei:

  • Eheverträgen
  • Adoptionen
  • Betreuungen
  • Gewaltschutzverfahren
  • u. a.

Bei vielen familienrechtlichen Gerichtsverfahren hat es der Gesetzgeber auch angeordnet, dass der Antragsteller anwaltlich vertreten ist. Dies gilt auch bei Einwendungen des Betroffenen.

Die Kosten der familienrechtlichen Beratung und Vertretung können bei ungenügenden Einkünften oder mangelndem Vermögen meist auch durch Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe durch die Staatskasse sichergestellt werden.

Auch hier sind wir auf Wunsch bei Vorlage von Einkommens-/Vermögensnachweisen und der Antragstellung behilflich.