Arbeitsrecht

Neben dem Familienrecht stellt das Arbeitsrecht einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar.

Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechtes.

Die Interessensvertretung kann sowohl außergerichtlich als auch vor Gerichten im gesamten Bundesgebiet erfolgen.

Gerade im Arbeitsrecht ist es notwendig, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um im Einzelfall evtl. teure Gerichtsprozesse vermeiden zu können. So lassen sich oft nicht mehr korrigierbare Fehlentscheidungen vermeiden.

Richtiges Verhalten bei Erhalt einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung:

Sollten Sie eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erhalten haben, empfiehlt sich deren kurzfristige Überprüfung durch einen Rechtsanwalt. Gegen unrechtmäßige Kündigungen kann man häufig mit Erfolg vorgehen.

Allerdings ist regelmäßig eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zulässig.

Nach Erhebung der Kündigungsschutzklage wird ein Gütetermin bestimmt. Dabei wird zwischen den Parteien verhandelt, ob eine gütliche Beilegung des Rechtsstreites möglich ist. Häufig kann dabei eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung ausgehandelt werden.

Weiter sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kündigungszugang bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Andernfalls könnte die Arbeitsagentur eine Sperrzeit bezüglich des Arbeitslosengeldes verhängen. Auch Arbeitgeber sollten vor Anspruch einer Kündigung diese darauf überprüfen lassen, ob formelle Mängel bestehen oder ob die Kündigung inhaltlich richtig gestaltet worden ist.

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn der Arbeitgeber keinen Lohn bzw. kein Gehalt ausbezahlt?

Häufig kommt es vor, dass der Arbeitgeber den verdienten Lohn nicht oder nur verspätet ausbezahlt. Wir sind bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn Sie kein Arbeitszeugnis erhalten haben oder dessen Inhalt bzw. Leistungsbeurteilung nicht der Richtigkeit entspricht?

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses.

Dieses muss wohlwollend formuliert sein und darf dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers nicht im Wege stehen.

Bei dem Inhalt des Zeugnisses ist dem juristischen Laien oft nicht erkennbar, welche Bewertung sich hinter den schematischen Formulierungen verbirgt.

Sollten Sie mit der Leistungsbeurteilung Ihres Arbeitgebers nicht zufrieden sein, prüfen wir Ihr Zeugnis und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, dagegen vorzugehen. So kann z. B. die Berichtigung des Arbeitszeugnisses verlangt und dies notfalls auch gerichtlich geltend gemacht und durchgesetzt werden.

Behilflich sind wir natürlich auch bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen.

Überprüfung und Formulieren von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen

Auf Wunsch prüfen und erstellen wir für Sie Arbeitsverträge, um etwaige spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages ist große Vorsicht geboten. Die vorherige Konsultation eines Rechtsanwaltes ist ratsam.

Häufig werden Aufhebungsverträge von  Arbeitgebern ihren Arbeitnehmern angeboten, wenn eine Kündigung rechtlich unzulässig oder problematisch wäre.

Es sollte daher genauestens überprüft werden, ob dem Arbeitnehmer noch weitere Ansprüche zustehen, welche nicht in den Aufhebungsvertrag einbezogen wurden.

Außerdem besteht die Gefahr, durch die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur bezüglich des Arbeitslosengeldes zu erhalten.

Daher erstellen oder prüfen wir für Sie einen entsprechenden Aufhebungsvertrag und zeigen Ihnen hierbei mögliche Alternativen auf. Außerdem können wir in einem solchen Fall mit Ihrem Arbeitgeber um das bestmögliche Ergebnis verhandeln.